" Nur in dringenden Ausnahmefällen ist es möglich, den festgesetzten Termin zu ändern. Bitte setzen Sie sich (falls dies erforderlich sein sollte) mit unserer Frau Nießen-Gohlke unter der Telefonnummer (0 21 53) / 95 27 - 02 in Verbindung. Gegebenenfalls sind Nachweise über den dringenden Verhinderungsgrund erforderlich." [Mehr] " Nein ! Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis zur Begutachtung mit. (Wegen zahlreicher Mißverständnisse betonen wir: Kein Lichtbild, sondern einen Lichtbildausweis!)" " Nein, Sie brauchen nicht nüchtern zur Begutachtung zu erscheinen."
" Die Dauer des Aufenthalts in unserer Praxis variiert je nach Untersuchungsumfang erheblich. Sie sollten sich jedoch 2-2,5 Stunden Zeit nehmen." " Da nicht immer alle medizinisch relevanten Unterlagen in den hier vorliegenden Akten vorhanden sind, empfehlen wir Ihnen in eigenem Interesse folgendes:
Bitte tragen Sie bei den Sie behandelnden Haus- und Fachärzten die relevanten medizinischen Unterlagen aus der letzten Zeit zusammen und bringen diese zur Begutachtung mit. Von denjenigen Unterlagen, welche wir noch ergänzend benötigen, fertigen wir sofort Kopien an, so dass Sie die mitgebrachten Originale unmittelbar wieder mit nach Hause mitnehmen können.
Hinweis: Die (häufige ) Anfrage an uns, was denn noch fehle, kann nicht beantwortet werden, da es hier ja nicht bekannt sein kann, welche Unterlagen noch nicht vorhanden sind."
"Der schriftlichen Einladung liegt ein Fragebogen zur Vorgeschichte bei. Wir bitten Sie, diesen sorgfältig ausgefüllt zur Begutachtung mitzubringen. Sie können ein neues Exemplar des Fragebogens von dieser Homepage herunterladen." [Mehr] "Falls Sie eine Bestätigung benötigen, dass Sie hier zur Begutachtung waren, beachten Sie bitte folgendes Vorgehen: Bitte bringen Sie Ihnen vorliegende Bestätigungsformulare (liegt der Ihnen vom Gericht zugegangen Beweisanordnung an) unbedingt zur Begutachtung mit; so dass wir die entsprechende Bestätigung abgeben können. Bitte legen Sie diese Bestätigung unaufgefordert bei der Anmeldung in unserer Praxis den dort tätigen Mitarbeiterinnen vor. Sollten Sie trotz dieses Hinweises ein Ihnen vom Gericht übersandtes Bestätigungsformular nicht vorlegen, so erhalten Sie von uns unaufgefordert bei der Verabschiedung ein textgleiches Formular, mit dem die Dauer des Aufenthaltes in der Praxis bestätigt wird."
"Wenn es Ihnen möglich sein sollte, nicht unmittelbar vor der Untersuchung die Blase zu entleeren, so dass ggf. eine Urinprobe abgegeben werden könnte, wären wir dankbar. Eine Urinprobe ist jedoch nicht in jedem Falle erforderlich, so dass dies unmittelbar nach Ankunft in der Praxis mit unseren Mitarbeiterinnen besprochen werden kann."
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