Es erfolgt nun noch eine kurze Erläuterung des weiteren Ablaufes der Gutachtenerstellung und die ärztliche Verabschiedung. Zum Ergebnis der Begutachtung kann zu diesem Zeitpunkt noch keine Einschätzung vorgenommen werden.

Sollten jedoch schwerwiegende, ggf. sogar unbekannte, Erkrankungen bei der Begutachtung aufgefallen sein, die vielleicht eine kurzfristige ärztliche Behandlung erfordern, so wird dies natürlich mit Ihnen besprochen. Weiter