Im Rahmen der hiesigen Untersuchung werden Untersuchungsbefunde erhoben.
Zur Fertigstellung des Gutachtens werden diese Befunde ausgewertet, so dass im Gutachtentermin zu den Ergebnissen naturgemäß keine Stellung bezogen werden kann.
Das Gutachten wird danach ausschließlich an das auftraggebende Gericht versandt. Von dort aus erhalten Sie eine Kopie bzw. Ihr Prozessbevollmächtigter (also z.B. Rechtsanwalt), sofern Sie durch einen solchen vertreten werden.
Sollten sich bei der Auswertung der erhobenen Daten allerdings schwerwiegende Befunde ergeben, welche eine unmittelbare medizinische Intervention erfordern, so erhalten Sie bzw. Ihr Hausarzt natürlich unmittelbar durch uns entsprechende Nachricht.
Sollten durch das Gericht Zusatzbegutachtungen angeordnet sein, so erhält der jeweilige Zusatzgutachter in der Regel durch uns die Akten und wird Sie zu einer eigenen Untersuchung einladen.
Mit der Fertigstellung des Gutachtens ist ca. 10 - 14 Tage nach dem hiesigen Untersuchungstermin zu rechnen. Im Falle von Zusatzgutachten hängt die Fertigstellung natürlich von der Vorlage des entsprechenden Zusatzgutachtens ab und kann somit nicht allgemeingültig vorausgesagt werden.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben das Verfahren nach Abschluss der hiesigen Untersuchung ausreichend transparent gemacht zu haben. Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Sie sind hier:
Fertigstellung des Gutachtens